Lärmsanierung – Schweizer Eisenbahnen

Ab 1. Januar 2020 setzt SBB Cargo das Verbot von nicht lärmsanierten Güterwagen moderat um.

Nachtrag zum Bericht vom 02.12.2019

Die SBB schrieben in den Cargo News vom 29. November 2019: «SBB Cargo akzeptiert ab Anfang 2020 keine lauten Wagen mehr und wird die Versand-EVU konsequent mahnen, wenn an der Grenze Wagen mit Grauguss-Bremssohlen übergeben werden. Im ersten Halbjahr sieht SBB Cargo davon ab, die Wagen auszureihen. Wir behalten uns aber vor, diese Praxis anzupassen, falls wir mehrfach mit den Wagen des gleichen Halters oder einer zivilen Klage konfrontiert werden. Des Weiteren sehen wir vor, bei Bussen die betroffenen Kunden bzw. Partnerbahn in die Pflicht zu nehmen.

Mitte 2020 werden wir gemeinsam mit dem Bundesamt für Verkehr (BAV) das erste Halbjahr reflektieren und die Situation neu beurteilen. Wir werden Sie dann über allfällige neue Massnahmen informieren.»

Wir stehen Ihnen gerne beratend zur Seite und unterstützen Sie bei der Umsetzung.

Ihr TTS-Team

Bericht vom 02.12.2019

Für die Lärmsanierung der Schweizer Eisenbahnen stellt der Bund bis 2025 rund 1,5 Milliarden CHF zur Verfügung. Mit einem Verbot von lauten Güterwagen ab 2020, Massnahmen an der Fahrbahn sowie Forschungs- und Investitionsförderung soll die Bevölkerung bis 2025 noch effektiver vor Bahnlärm geschützt werden. Es ist das Ziel 80% der Bevölkerung vor schädlichem oder lästigem Eisenbahnlärm zu schützen.

Mit den bisher getroffenen Lärmbekämpfungsmassnahmen für Eisenbahnen ist die Schweiz Vorreiterin in Europa:

  • Im Personenverkehr sind lärmarme Wagen mit Scheibenbremsen heute Standard.
  • Bei den inländischen Güterwagen wurden die stark Lärm verursachenden Grauguss-Bremsklötze konsequent gegen leisere K-Sohlen ausgetauscht.
  • Entlang belasteter Strecken wurden Lärmschutzwände aufgestellt und wo nötig Lärmschutzfenster in Gebäude eingebaut.
  • Das lärmdifferenzierte Trassenpreissystem schafft Anreize indem Bahngesellschaften einen Bonus erhalten, wenn sie lärmarmes Rollmaterial einsetzen. Der Trassenpreis ist das Entgelt, welches die Bahngesellschaften für die Benützung der Schieneninfrastruktur in der Schweiz bezahlen müssen.

Mit diesem Massnahmenpaket konnten fast zwei Drittel der Menschen geschützt werden, die an einem Ort wohnen, wo der Grenzwert für Eisenbahnlärm überschritten war (Referenzjahr 2002).

Das Schweizerische Parlament will weitere Massnahmen

Mit der Revision des Bundesgesetzes über die Lärmsanierung der Eisenbahn (BGLE) vom 27. September 2013 hat das Parlament zusätzliche Massnahmen zur Reduktion von Eisenbahnlärm beschlossen:

  • Lärmgrenzwerte mit denen laute Güterwagen mit Grauguss-Bremssohlen ab dem Jahr 2020 in der Schweiz faktisch verboten werden. Betroffen sind insbesondere die ausländischen Güterwagen.
  • Der Massnahmen an der Fahrbahn dort, wo besonders viele Personen dem Eisenbahnlärm ausgesetzt sind.
  • Das Schliessen von Lücken zwischen bestehenden Lärmschutzwänden, wenn dies die Wirkung deutlich verbessert.
  • Die Sanierung von Stahlbrücken.
  • Die finanzielle Unterstützung der Entwicklung, Erprobung und Zulassung von Rollmaterial und Infrastrukturkomponenten, die besonders leise sind.
  • Investitionshilfe für besonders lärmarme Güterwagen.

Bei einer konsequenten Umsetzung dieser Massnahmen können 80% der Menschen geschützt werden, die an einem Ort mit Grenzwertüberschreitungen wohnen (Referenzjahr 2002).

Quelle: bafu.admin.ch

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